Gerichte bestätigen Vertriebsverbote für Plug-in-Speicher ohne Leitungsüberlastungsschutz
Zwei Landgerichte haben Vertriebsverbote für bestimmte Stecker-Solar-Speicher ohne Leitungsüberlastungsschutz bestätigt. Bei Verstößen droht laut dem betroffenen Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Die Landgerichte Bochum und Osnabrück haben nach Angaben des Berliner Unternehmens Indielux ihre Verbote gegen den Vertrieb bestimmter Plug-in-Speicher aufrechterhalten. Die betroffenen Geräte erfüllen nach Auffassung der Gerichte nicht die Anforderungen einschlägiger VDE-Normen und dürfen deshalb nicht als Plug-and-Play-Lösung oder für eine Installation ohne Elektriker beworben werden.
Hintergrund ist die mögliche Überlastung des Stromkreises bei der Steckdoseneinspeisung. Wird die Absicherung durch die zusätzliche Einspeisung faktisch heraufgesetzt, kann die Sicherung ihre Schutzfunktion gegen eine Überhitzung der Leitung unter Umständen nicht mehr erfüllen. Bei mehr als 960 Watt Modulleistung ist deshalb eine technische Maßnahme zum Leitungsüberlastschutz erforderlich.
Laut Indielux wurde eines der Vertriebsverbote bereits rechtskräftig; das Verbot des Landgerichts Osnabrück sei nach mündlicher Verhandlung in vollem Umfang aufrechterhalten und das Bochumer Verbot überwiegend bestätigt worden. Bei Zuwiderhandlung droht demnach ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Anbieter müssen bei Verstößen gegen die VDE-Anforderungen die Sicherheit ihrer Produkte eigenständig nachweisen.
Das betroffene Produkt verfügte laut dem Bericht über keine entsprechende Schutzmaßnahme; außerdem ließ sich die Einspeiseleistung auf das 1,5-Fache der Normvorgabe einstellen. Das bloße Herunterregeln der Leistung gilt dabei nicht als Schutzmaßnahme im Sinne der Norm. Als mögliche technische Lösung wird unter anderem eine durch eine Elektrofachkraft installierte, gekennzeichnete Energiesteckdose genannt.
Quelle: https://www.pv-magazine.de/2026/09/18/indielux-gerichte-bestaetigen-vertriebsverbot-fuer-bestimmte-plug-in-speicher-ohne-leitungsueberlastungsschutz/
Hintergrund ist die mögliche Überlastung des Stromkreises bei der Steckdoseneinspeisung. Wird die Absicherung durch die zusätzliche Einspeisung faktisch heraufgesetzt, kann die Sicherung ihre Schutzfunktion gegen eine Überhitzung der Leitung unter Umständen nicht mehr erfüllen. Bei mehr als 960 Watt Modulleistung ist deshalb eine technische Maßnahme zum Leitungsüberlastschutz erforderlich.
Laut Indielux wurde eines der Vertriebsverbote bereits rechtskräftig; das Verbot des Landgerichts Osnabrück sei nach mündlicher Verhandlung in vollem Umfang aufrechterhalten und das Bochumer Verbot überwiegend bestätigt worden. Bei Zuwiderhandlung droht demnach ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Anbieter müssen bei Verstößen gegen die VDE-Anforderungen die Sicherheit ihrer Produkte eigenständig nachweisen.
Das betroffene Produkt verfügte laut dem Bericht über keine entsprechende Schutzmaßnahme; außerdem ließ sich die Einspeiseleistung auf das 1,5-Fache der Normvorgabe einstellen. Das bloße Herunterregeln der Leistung gilt dabei nicht als Schutzmaßnahme im Sinne der Norm. Als mögliche technische Lösung wird unter anderem eine durch eine Elektrofachkraft installierte, gekennzeichnete Energiesteckdose genannt.
Quelle: https://www.pv-magazine.de/2026/09/18/indielux-gerichte-bestaetigen-vertriebsverbot-fuer-bestimmte-plug-in-speicher-ohne-leitungsueberlastungsschutz/