Netzpaket im Bundestag: Erste Lesung zur Synchronisierung von Anlagenzubau und Netzausbau
Der Deutsche Bundestag berät am 24. September 2026 in erster Lesung über das sogenannte Netzpaket der Bundesregierung. Die Gesetzesänderung im Energiewirtschaftsrecht soll Netzengpässe reduzieren und das Netzanschlussverfahren für Erneuerbare Energien sowie Speicher grundlegend neu strukturieren.
Am Donnerstag, den 24. September 2026, steht im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Drucksache 21/7866) auf der Tagesordnung. Das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz – bekannt als Netzpaket – verfolgt das Ziel, den Zubau von Erzeugungsanlagen und Großspeichern zeitlich und räumlich besser mit dem Ausbau der Stromnetze abzustimmen.
Ein zentraler Bestandteil der Reform betrifft die Neuregelung der Netzanschlussverfahren und des Entschädigungsmechanismus bei Netzengpässen. Verteilnetzbetreiber sollen künftig die Möglichkeit erhalten, bestimmte Netzabschnitte und Umspannwerke für bis zu sechs Jahre als kapazitätslimitiert auszuweisen, wenn dort im Vorjahr mehr als fünf Prozent der Stromerzeugung abgeregelt werden mussten. Für Neuanlagen in diesen ausgewiesenen Engpassgebieten wird der Entschädigungsanspruch bei Redispatch-Maßnahmen zeitweise eingeschränkt.
Zudem bringt der Gesetzentwurf neue Vorgaben für den Netzanschluss mit sich. So soll unter anderem für neue Freiflächen-Solaranlagen eine Wirkleistungseinspeisung von maximal 70 Prozent der installierten Leistung am Netzverknüpfungspunkt festgelegt werden, um elektrotechnische Netzspitzen abzufangen. Für Planer, Errichter und Betreiber von elektrotechnischen Infrastrukturen und EE-Anlagen bedeuten die gesetzlichen Anpassungen erhebliche Änderungen bei der Dimensionierung und wirtschaftlichen Bewertung neuer Netzanschlüsse.
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-energiewirtschaftsrecht-1211298
Ein zentraler Bestandteil der Reform betrifft die Neuregelung der Netzanschlussverfahren und des Entschädigungsmechanismus bei Netzengpässen. Verteilnetzbetreiber sollen künftig die Möglichkeit erhalten, bestimmte Netzabschnitte und Umspannwerke für bis zu sechs Jahre als kapazitätslimitiert auszuweisen, wenn dort im Vorjahr mehr als fünf Prozent der Stromerzeugung abgeregelt werden mussten. Für Neuanlagen in diesen ausgewiesenen Engpassgebieten wird der Entschädigungsanspruch bei Redispatch-Maßnahmen zeitweise eingeschränkt.
Zudem bringt der Gesetzentwurf neue Vorgaben für den Netzanschluss mit sich. So soll unter anderem für neue Freiflächen-Solaranlagen eine Wirkleistungseinspeisung von maximal 70 Prozent der installierten Leistung am Netzverknüpfungspunkt festgelegt werden, um elektrotechnische Netzspitzen abzufangen. Für Planer, Errichter und Betreiber von elektrotechnischen Infrastrukturen und EE-Anlagen bedeuten die gesetzlichen Anpassungen erhebliche Änderungen bei der Dimensionierung und wirtschaftlichen Bewertung neuer Netzanschlüsse.
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-energiewirtschaftsrecht-1211298