DGUV konkretisiert sicheren Betrieb mobiler Stromerzeuger auf Baustellen
Die neu gefasste DGUV Information 203-032 erläutert, welche elektrotechnischen Schutzmaßnahmen beim Einsatz mobiler Stromerzeuger auf Bau- und Montagestellen gelten. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Erdung, RCD-Schutz, Prüfungen und die Auswahl geeigneter Geräte.
Die neu gefasste DGUV Information 203-032 richtet sich an Arbeitgeber und beschreibt die sicherheitstechnischen Anforderungen für Stromerzeuger auf Bau- und Montagestellen. Neben benzin- oder dieselbetriebenen Aggregaten berücksichtigt die Information auch mobile Stromversorgungen mit elektrochemischen Energiespeichern. Für die elektrische Ausführung verweist sie unter anderem auf die Anforderungen der DIN VDE 0100-551.
Entscheidend für die Inbetriebnahme ist die Bauart des Stromerzeugers. Geräte mit Anschluss für Schutzpotentialausgleich können unter bestimmten Voraussetzungen auch durch elektrotechnische Laien in Betrieb genommen werden. Bei Ausführungen mit Erdungsanschluss müssen dagegen unter anderem das Versorgungssystem und die Schutzmaßnahmen festgelegt werden; erforderliche Errichtungsprüfungen machen die Inbetriebnahme zur Aufgabe einer Elektrofachkraft.
Die sichere Nutzung muss vor der ersten Inbetriebnahme am Einsatzort geprüft werden. Die wiederkehrenden Prüffristen werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Als Richtwerte nennt der Beitrag unter anderem monatliche Prüfungen der Schutzmaßnahmen mit RCDs bei nichtstationären Anlagen sowie eine dreimonatige Frist für PRCD-S und mobile Verteiler mit RCDs.
Auch mobile Stromspeicher bringen zusätzliche Risiken mit sich. Die DGUV weist auf mögliche Brandgefahren von Lithium-Akkus hin und empfiehlt, Überhitzung zu vermeiden, Herstellerangaben zum Aufstellort zu beachten und die Geräte vor Beschädigungen zu schützen. Für mehr Sicherheit können außerdem PRCD-S, mobile Sicherheitsverteiler und geeignete Schutzmaßnahmen eingesetzt werden; die BG BAU bezuschusst bestimmte Anschaffungen.
Quelle: https://www.sifa-sibe.de/arbeitssicherheit/betriebssicherheit/auswahl-und-betrieb-von-stromerzeugern/
Entscheidend für die Inbetriebnahme ist die Bauart des Stromerzeugers. Geräte mit Anschluss für Schutzpotentialausgleich können unter bestimmten Voraussetzungen auch durch elektrotechnische Laien in Betrieb genommen werden. Bei Ausführungen mit Erdungsanschluss müssen dagegen unter anderem das Versorgungssystem und die Schutzmaßnahmen festgelegt werden; erforderliche Errichtungsprüfungen machen die Inbetriebnahme zur Aufgabe einer Elektrofachkraft.
Die sichere Nutzung muss vor der ersten Inbetriebnahme am Einsatzort geprüft werden. Die wiederkehrenden Prüffristen werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Als Richtwerte nennt der Beitrag unter anderem monatliche Prüfungen der Schutzmaßnahmen mit RCDs bei nichtstationären Anlagen sowie eine dreimonatige Frist für PRCD-S und mobile Verteiler mit RCDs.
Auch mobile Stromspeicher bringen zusätzliche Risiken mit sich. Die DGUV weist auf mögliche Brandgefahren von Lithium-Akkus hin und empfiehlt, Überhitzung zu vermeiden, Herstellerangaben zum Aufstellort zu beachten und die Geräte vor Beschädigungen zu schützen. Für mehr Sicherheit können außerdem PRCD-S, mobile Sicherheitsverteiler und geeignete Schutzmaßnahmen eingesetzt werden; die BG BAU bezuschusst bestimmte Anschaffungen.
Quelle: https://www.sifa-sibe.de/arbeitssicherheit/betriebssicherheit/auswahl-und-betrieb-von-stromerzeugern/