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Wallboxen im Mehrfamilienhaus: VDE FNN zeigt zwei Lösungen für § 14a EnWG

Ein neuer VDE-FNN-Hinweis beschreibt, wie Ladeeinrichtungen in Mehrparteienhäusern nach § 14a EnWG netzorientiert gesteuert werden können. Vorgestellt werden ein unabhängiger Betrieb je Bewohner und eine gebündelte Steuerung über einen gemeinsamen Betreiber.

Der neue VDE-FNN-Hinweis „Netzorientierte Steuerung von Ladeeinrichtungen im Mehrparteienhaus“ beschäftigt sich mit der praktischen Umsetzung von § 14a EnWG hinter einem gemeinsamen Netzanschluss. Die Regelung erlaubt Verteilnetzbetreibern, den netzwirksamen Leistungsbezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen bei Engpässen zu reduzieren.

Für Mehrfamilienhäuser beschreibt der Hinweis zwei grundsätzliche Modelle. Im ersten Modell bleiben die Bewohner eigenständige Betreiber ihrer jeweiligen Ladeeinrichtungen. Jede steuerbare Verbrauchseinrichtung wird eindeutig einem Betreiber und einer Steuerungseinrichtung zugeordnet und erhält bei einer Steuerungsmaßnahme einen individuellen Sollwert.

Im zweiten Modell werden die Ladeeinrichtungen der Liegenschaft unter einem gemeinsamen Betreiber gebündelt. Ein Energiemanagementsystem kann die verfügbare Mindestbezugsleistung dann flexibel auf die einzelnen Wallboxen verteilen. Nach Einschätzung des VDE FNN bietet dieses Modell technische Vorteile, weil Steuerungs- und Kommunikationstechnik reduziert und die Leistung am Netzanschlusspunkt besser genutzt werden kann.

Für die Planung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern ist damit neben der Ladeleistung auch die Betreiber- und Steuerungsstruktur entscheidend. Das gemeinsame Betreiber-Modell lässt sich perspektivisch auf weitere steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Klimaanlagen erweitern; der veröffentlichte Hinweis betrachtet zunächst ausschließlich Ladeeinrichtungen.

Quelle: https://www.elektrikerwissen.de/wallboxen-im-mehrfamilienhaus-vde-fnn-zeigt-zwei-loesungen-fuer-%C2%A7-14a-enwg/