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DGUV überarbeitet Vorschriften 3 und 4: Modernisierung der Prüfpflichten für elektrische Anlagen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die grundlegende Überarbeitung der DGUV Vorschriften 3 und 4 gestartet. Ziel ist eine praxisnähere und risikoorientierte Ausgestaltung der wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) passt ihr Regelwerk an die moderne Betriebspraxis an und hat die Überarbeitung der zentralen Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 eingeleitet. Damit reagiert der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf Forderungen aus Politik und Wirtschaft nach einem Abbau bürokratischer Hürden, ohne dabei das hohe Niveau der elektrischen Sicherheit und den Arbeitsschutz im Betrieb zu gefährden.

Im Fokus der Modernisierung steht die stärkere Orientierung an der tatsächlichen Gefährdungsbeurteilung. Betriebe sollen künftig noch klarere Handlungsspielräume erhalten, um Prüffristen für elektrische Betriebsmittel und Anlagen bedarfsgerecht festzulegen. Während stark beanspruchte Arbeitsmittel in rauen Umgebungen weiterhin kurzen Prüfzyklen unterliegen, können für gering beanspruchte Geräte in büroähnlichen Arbeitsumgebungen längere Intervalle auf Basis verlässlicher Fehlerquoten begründet werden.

Für Elektrofachkräfte und zur Prüfung befähigte Personen bedeutet die Überarbeitung eine Klarstellung von Verantwortlichkeiten und Dokumentationspflichten. Die DGUV betont, dass die Grundsätze der Schutzmaßnahmen nach den einschlägigen DIN-VDE-Normen unangetastet bleiben, die organisatorische Umsetzung für Unternehmen jedoch einfacher und rechtssicherer gestaltet werden soll.

Quelle: https://dguv.de/de/mediencenter/pm/vorschriften-modernisierung.jsp